Gesamtpräsidium

Dem Gesamtpräsidium gehören Stimmberechtigt an:

- die Mitglieder des Präsidiums und deren Stellvertreter,

- die Präsidenten der Kreisschützenverbände,

- die Referenten des Verbandes

Für Präsidiumsmitglieder oder deren Stellvertreter, die zugleich Kreispräsidenten sind, können der stellvertretende Kreispräsident oder ein vom Kreispräsidium bestimmtes anderes Mitglied jenes Präsidiums stimmberechtigt teilnehmen. Bei Verhinderung eines Kreispräsidenten im Falle des Abs. 1, Buchstabe b) gilt Satz 1 entsprechend. Auf Beschluss des Präsidiums können Personen mit beratender Stimme hinzugezogen werden.

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